- 1. Allgemeine Regelungen
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Leistungen der Systembetreuung Hofmann GmbH.
Geschäftsbedingungen eines Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Systembetreuung Hofmann GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Dabei ist eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
- 2. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
- 3.Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliche Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Bayreuth unter Zuständigkeit des Landgerichtes.
Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist der Geschäftssitz der Systembetreuung Hofmann GmbH Gerichtsstand.
Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Die Systembetreuung Hofmann GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dem für ihn zuständigen Gerichtsstand zu verklagen.
Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.
- 4. Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und dem Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem Schuldverhältnis Eigentum der Systembetreuung Hofmann GmbH. Dies gilt auch für bedingte Forderungen. Umfasst werden auch sämtliche Nebenforderungen. Wird durch Scheck oder Wechsel bezahlt, endet der Eigentumsvorbehalt erst mit deren Einlösung.
Die Sicherung durch den Eigentumsvorbehalt umfasst auch solche Verbindlichkeiten, die durch den Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erfüllungswahl begründet werden.
- 5. Verarbeitung
Im Falle eines Einbaus, einer Verarbeitung, einer Vermischung oder Umbildung der gelieferten Waren durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten wird schon jetzt vereinbart, dass die Ware in jeder Stufe der Fertigung Eigentum der Systembetreuung Hofmann GmbH bleibt, diese ist Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Ein Einbau, eine Verarbeitung, eine Vermischung oder Umbildung erfolgt stets zu deren Gunsten. Die durch Einbau, Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung entstandene Ware dient der Sicherung der Ansprüche der Systembetreuung Hofmann GmbH in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
Bei einem Einbau, einer Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung mit Waren, welche nicht Eigentum der Systembetreuung Hofmann GmbH sind, durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten, steht der Systembetreuung Hofmann GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung zu.
Die Regelung in § 947 Abs. 2 BGB wird abbedungen. Stattdessen gelten vorstehende Regelungen.
Verliert die Systembetreuung Hofmann GmbH durch Einbau, Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung der gelieferten Sache das Eigentumsrecht an den Kunden, wird vereinbart, dass der Kunde die neu hergestellte Sache zur Sicherheit an die Systembetreuung Hofmann übereignet und seine Ansprüche gegenüber Dritten, die durch den Einbau, die Verarbeitung, Vermischung oder den Umbau der Sache entstanden sind, an die Systembetreuung Hofmann abtritt.
Für den Fall eines Insolvenzantrages wird ein Rücktrittsrecht für die Systembetreuung Hofmann GmbH vereinbart
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware und die Bestände, mit denen sie vermischt oder die Gegenstände, mit denen sie verbunden wurde, sowie die gegebenenfalls aus ihr hergestellten neuen Sachen mit kaufmännischer Sorgfalt für die Systembetreuung Hofmann GmbH zu verwahren.
Dem Kunden steht das Recht zur Veräußerung der Vorbehaltsware zu, er muss jedoch den Eigentumsvorbehalt im Umfang der vorstehenden Regelungen weitergeben. Erfolgt die Weiterveräußerung im Zusammenhang mit anderer Produktion, so ist unsere Ware oder das damit hergestellte Erzeugnis deutlich zu bezeichnen und als gesonderte Rechnungsposten aufzuführen.
Der Kunde tritt der Systembetreuung Hofmann GmbH bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten zur Sicherung aller Forderungen der Systembetreuung Hofmann GmbH aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung ab.
Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an die Systembetreuung Hofmann GmbH abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen.
Die Widerruflichkeit tritt ein, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Systembetreuung Hofmann GmbH nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Eine Abtretung dieser Forderungen ist ausgeschlossen.
Die Erlöse aus der Einziehung von Forderungen, welche an die Systembetreuung Hofmann GmbH abgetreten wurden sind der Systembetreuung Hofmann jeweils sofort nach Eingang zuzuleiten.
Ist der Kunde mit der Erfüllung einer Zahlungsverbindlichkeit gegenüber der Systembetreuung Hofmann GmbH um mehr als einen Monat im Verzug,
stellt er die Zahlung ein,
liegt bei einem Scheck oder Wechsel zu Gunsten der Systembetreuung Hofmann GmbH ein Scheck- oder Wechselprotest hiergegen Seitens des Kunden vor,
wird die Vorbehaltsware gepfändet,
wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Kunden beantragt,
wird ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt
erlischt das Recht des Kunden zum Einbau, zur Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung, zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware und zum Einzug der Forderungen.
Der Kunde hat die Systembetreuung Hofmann GmbH über die vorstehenden Ereignisse unverzüglich zu informieren.
Ein Verlangen der Rückgabe und die Rücknahme von Vorbehaltsware durch die Systembetreuung Hofmann GmbH stellen für sich genommen keinen Rücktritt vom Vertrag dar.
Auf Verlangen der Systembetreuung Hofmann GmbH hat der Kunde zum Zwecke der Rechtsverfolgung und Durchsetzung der abgetretenen Forderungen durch die Systembetreuung Hofmann GmbH seinen Abnehmern die Abtretung der Kaufpreisforderung anzuzeigen und der Systembetreuung Hofmann GmbH alle zur Geltendmachung der Rechte der Systembetreuung Hofmann GmbH erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten zu Gunsten der Systembetreuung Hofmann GmbH die Gesamtforderungen der Systembetreuung Hofmann GmbH gegen den Kunden in seiner Gesamtheit um mehr als 10%, so gibt die Systembetreuung Hofmann GmbH auf Verlangen des Kunden und unter Auswahl durch die Systembetreuung Hofmann GmbH Sicherheiten frei
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware, der mit ihr vermischten Bestände, verbundenen Gegenstände oder hergestellten neuen Sachen ist dem Kunden untersagt. Von Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss der Kunde die Systembetreuung Hofmann GmbH unverzüglich unterrichten.
- 6. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote, Preislisten, Abbildungen, Zeichnungen, technischen Daten und Gewichts- und Maßangaben sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht durch uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt sind. An mündliche oder fernmündliche Erklärungen sind wir nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns gebunden. Geringe Abweichungen von produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.
Zum Zeitpunkt der Lieferung eingetretene Erhöhungen von Zöllen, Steuern, Frachten und sonstigen auf der Ware lastenden Abgaben gelten als vereinbart.
Der Vertrag kommt durch ein Angebot des Kunden und der Annahme dieses Angebotes durch die Systembetreuung Hofmann GmbH zu Stande.
Ein Angebot ist dabei die vom Kunden unterzeichnete Bestellung. Diese ist bindend.
Die Systembetreuung Hofmann GmbH ist berechtigt dieses Angebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.
Auslieferung und Rechnungserteilung stehen einer Auftragsbestätigung gleich.
Wird eine bei uns eingegangene Bestellung nicht innerhalb eines Monats nach ihrem Eingang von uns schriftlich bestätigt oder ausgeführt, so ist der Kunde zur Rücknahme der Bestellung berechtigt, ohne dass er hieraus irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen uns geltend machen kann.
- 7. Preise, Versand, Zahlung
Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Filiale ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen.
Der Versand erfolgt nach freier Wahl.
Die Systembetreuung Hofmann GmbH liefert in handelsüblicher Verpackung.
Erforderliche Sonderverpackungen (z.B. seemäßige Verpackungen) gehen zu Lasten des Kunden.
Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Kunden zu versichern.
Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Zahlungen haben innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu erfolgen.
Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber.
Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
- 8. Mängel
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Vorstehende Bestimmung gilt nicht, soweit das Gesetz, insbesondere gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und 479 Abs. 1 BGB, längere Verjährungsfristen vorschreibt.
Ist der Kunde Unternehmer und liegt ein Sachmangels innerhalb der Verjährungsfrist vor, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, können wir als Nacherfüllung nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Bei Fehlschlagen eines Nacherfüllungsversuchs haben wir das Recht, eine erneute Nacherfüllung nach eigener Wahl vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Kunde hat in jedem Falle zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.
Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Aufwendungen sind von uns nur insoweit zu tragen, soweit diese nachgewiesen werden und sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem ursprünglichen Erfüllungsort verbracht wurde.
Ist der Kunde Kaufmann so setzen seine Mängelansprüche voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten in ausreichendem Maße ordnungsgemäß nachgekommen ist. Wird die Ware vom Kunden unbeanstandet angenommen, so wird eine nachträglich erhobene Mängelrüge als verspätet zurückgewiesen, es sei denn, dass verdeckte Mängel vorliegen, die selbst bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich feststellbar waren.
Nacherfüllungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei handelsüblichen Qualitätsabweichungen, soweit diese dem Kunden zumutbar sind. Weitergehende Rechte bleiben hiervon unberührt. Die Systembetreuung Hofmann GmbH haftet nicht dafür, dass die gelieferten Waren für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke geeignet sind.
Von jeglicher Sachmängelhaftung ausgeschlossen sind insbesondere Fehler durch natürlicher Verschleiß oder Fehler, die nach Gefahrübergang durch Beschädigung, falsche Bedienung, Behandlung oder Lagerung usw. verursacht werden.
Die Vorstehenden Bestimmungen in Ziff. 1 bis 3 Satz 1 gelten entsprechend für solche Ansprüche des Kunden, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten entstanden sind. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz in Geld zusteht, wird dieser hierdurch nicht berührt.
- 9. Leistungen anderer Unternehmen
Nimmt die Systembetreuung Hofmann Leistungen anderer Unternehmen in das vertragliche Leistungsspektrum auf, umfasst die Gewähr gegenüber dem Kunden für die Leistung der anderen Unternehmen ausschließlich, dass die Systembetreuung Hofmann jedwede Ansprüche und Rechte gegen diese Unternehmen auf Grund eines Sachmangels, Rechtsmangels oder der Tauglichkeit der Leistung für den Gebrauch, welchen der Kunde vorgesehen hat, uneingeschränkt, unbedingt und ohne Vorbehalt an den Kunden abtritt.
Soweit es für die Rechtsverfolgung des Kunden im Rahmen von abgetretenem Recht erforderlich ist, gibt die Systembetreuung Hofmann alle Erklärungen ab und stellt alle Unterlagen zur Verfügung, die zu einer ordnungsgemäßen Abtretung von Ansprüchen und deren Geltendmachung erforderlich sind. Der Kunde nimmt die Abtretung an.
Ist eine Abtretung von Rechten nicht möglich, namentlich bei unselbständigen Gestaltungsrechten, ermächtigt die Systembetreuung Hofmann den Kunden zur Ausübung und Durchsetzung dieser Rechte in eigenem Namen und auf eigene Kosten für die Systembetreuung Hofmann. Der Kunde ist verpflichtet, abgetretene oder zur Geltendmachung und Durchsetzung überlassene Rechte und die sich daraus ergebenen weitergehenden Ansprüche fristgerecht auf eigene Kosten zu verfolgen. Ist ein Anspruch oder ein Recht verfristet, ohne dass dies auf einem Versäumnis der Systembetreuung Hofmann bei der Abgabe von Erklärungen oder der Zurverfügungstellung von Unterlagen zur zweckentsprechenden Rechtsdurchsetzung basiert, haftet die Systembetreuung Hofmann nicht im Rahmen der betroffenen Rechte und Ansprüche.
Darüber hinaus hat der Kunde die Systembetreuung Hofmann unverzüglich und bis zur endgültigen Erledigung von der Geltendmachung abgetretener Rechte bzw. der Ausübung nicht abtretbarer Gestaltungsrechte in Kenntnis zu setzten und Abschriften der relevanten Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Sollte dem Kunden ein Recht zur Minderung, Verweigerung oder Zurückbehaltung der Gegenleistung im Rahmen der Leistung anderer Unternehmen zustehen, kann die Gegenleistung zu Gunsten der Systembetreuung Hofmann nur gemindert, verweigert oder zurückbehalten werden, wenn der Kunde das Recht zur Minderung, Verweigerung oder Zurückbehaltung aus dem Verhältnis zu dem anderen Unternehmen gerichtlich verfolgt.
Für die Leistung anderer Unternehmen im Verhältnis zum Kunden gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des betroffenen Unternehmens. Werden diese nicht wirksam in den Vertrag einbezogen gelten die AGB der Systembetreuung Hofmann.
- 10. Weiterverkauf
Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
- 11. Fälligkeit bei Mängelrügen
Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.
- 12. Sonderbestimmung für Software
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten folgende Sonderbestimmungen:
Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft.
Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, ist die Systembetreuung Hofmann innerhalb der Gewährleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflichtet.
Die Systembetreuung Hofmann GmbH haftet jedoch nicht für solche Schäden, die aus falscher oder unvollständiger Programmierung entstandenen sind.
Die Verpflichtung der Systembetreuung Hofmann GmbH aus Gewährleistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung.
Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde oder ein Dritter Veränderungen gleich welcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandelt.
Die Pflicht der Systembetreuung Hofmann GmbH zur Leistung von Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB aufgrund von Sachmängeln richtet sich im Übrigen nach § 7.
Weitergehende oder andere als die § 7 geregelte Ansprüche des Kunden aufgrund von Sachmängeln sind ausgeschlossen.
Für Rechtsmängel, die nicht in der Verletzung von Schutzrechten Dritter begründet sind, gelten die Bestimmungen in § 7 entsprechend.
Für die Lieferung von Software gelten über diese AGB hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen.
Der Kunde erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an.
Der Kunde, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich in dem Geschäft zurückzugeben, in welchem das Produkt erworben wurde, oder die Software unverzüglich zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installation auf der Festplatte des Computers geliefert wurde.
- 13. Haftung
Die Systembetreuung Hofmann GmbH haftet auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB, im nachfolgenden „Schadensersatz“ genannt, wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
wegen der Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie,
bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
oder aufgrund sonstiger zwingender Haftung.
Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt
oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gehaftet wird.
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist unabhängig von der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
In diesem Rahmen ausgeschlossen sind insbesondere:
Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen
oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB
oder wegen entgangenen Gewinns.
Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen usw.
- 14. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.
- 15. Lieferung und Verzug
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
Setzt der Kunde der Systembetreuung Hofmann GmbH, nachdem diese bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, letzteres aber nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Eine falsche oder nicht rechtzeitige Lieferung eines Zulieferers berechtigt die Systembetreuung Hofmann GmbH ganz oder teilweise vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Systembetreuung Hofmann GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert.
Ist die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Verkehrsstörungen oder behördliche Verfügungen, zurückzuführen, beginnt die Lieferfrist erst mit Wegfall des Hindernisses.
- 16. Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen berechnet.
Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unsere Preise allgemein erhöhen, so sind wir berechtigt, den am Liefertag gültigen Preis anzuwenden.
Falls sich der Preis erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.
Alle Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug in bar, durch Überweisung oder durch Scheck zahlbar.
Werden Schecks angenommen, so geschieht dies nur zahlungshalber.
Bei Nichteinhaltung der festgesetzten Zahlungstermine kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug.
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Systembetreuung Hofmann GmbH berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Weiterhin werden bei Zahlungsverzug unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig.
Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Kunden.
Die Annahme von Wechseln erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung, Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückhaltungsrechten gegen Kaufpreisforderungen bedürfen unserer Zustimmung.
Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
- 17. Allgemeine Servicebedingungen
Sämtlichen Serviceleistungen (z.B. Aufstellung von Geräten, Wartung, Generalüberholung, Reparatur) der Systembetreuung Hofmann GmbH erfolgen ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftrag oder Abnahme vom Besteller anerkannt werden.
Der Umfang unserer Leistungspflicht bestimmt sich nach dem von uns bestätigten Auftrag und unseren Servicevorschriften.
Der Kunde hat im Rahmen seiner Mitwirkungsflicht alle Vorkehrungen zu treffen, die für ungehinderten Beginn und zügige Durchführung unserer Leistungen erforderlich sind.
Die Preise für unsere Serviceleistungen bestimmen sich nach unserer jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste.
Unsere Leistung gilt als abgenommen, wenn das betreffende Gerät nach Durchführung der Leistung dem Kunden zum Betrieb übergeben wird.
Soweit für Schäden irgendwelcher Art, die im Zusammenhang mit unseren Serviceleistungen entstehen, unsere Haftpflichtversicherung eintritt, werden wir die Auszahlung von Versicherungsbeträgen an den Besteller veranlassen, bzw. bereits empfangene Beträge an den Besteller weiterleiten oder, soweit nach den Versicherungsbedingungen zulässig, unsere Ansprüche gegen die Versicherung an den Besteller abtreten; jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
Soweit für Schäden irgendwelcher Art, die im Zusammenhang mit unseren Serviceleistungen entstehen, unsere Haftpflichtversicherung nicht eintritt, sind wir ausschließlich haftbar für von uns zu vertretende direkte Schäden an dem bearbeiteten Gerät; die Haftung für indirekte und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Jede Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Zeitwert des Gerätes.
Im Übrigen gelten für unsere Serviceleistungen sowie die im Zusammenhang damit gelieferten Ersatzteile unsere „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“.
- 18. Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.