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Externer Datenschutzbeauftragter
Bei allen nicht öffentlichen Stellen (Unternehmen), mit mehr als neun Mitarbeiten, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden (§4f BDSG). Hierzu bieten wir Ihnen nun auch unsere Dienste an. Gerne informiert sie Herr Hofmann (Fachkraft für Datenschutz) persönlich über den gesamten Ablauf.

